BVfK-Wochenendticker 18. März 2017

  aktuell - anspruchsvoll - authentisch

  - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Moritz Groß (BVfK) kritisiert EuGH und BGH: Rechtsprechung benachteiligt die Kfz-Händler.

 

Dr. Karin Milger (BGH): Wir wenden nur die Gesetze an. Die müssten geändert werden.

 

Prof. Dr. Markus Artz:  So funktionieren GVO und vertikales Vertriebssystem.


Präsident Belfanti (EAIVT): 20% der Neuwagen sind Parallelimporte.

 

Signale während des Autorechtstages: Hyundai rudert zurück.

 

BVfK-Treffen auf der Techno-Classica am 7. April 2017 in Essen - Knoop und Schreier laden ein!

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 10: Social Media

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Bericht vom 10. Deutschen Autorechtstag

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Bild rechts: Dr. Karin Milger, Vorsitzende Richterin beim VIII. Zivilsenat des BGH beim 10. Deutschen Autorechtstag.

 

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wieder einmal haben wir den Deutschen Autorechtstag mit Bravour gemeistert!

Man fragt sich, wie viel Können und Glück man benötigt, um an etwas mitwirken zu dürfen, bei dem der eigene Verband in einem Umfang als Gewinnender hervorgeht, dass man sich kaum traut, dies laut kund zu tun, insbesondere, wenn es gerade im feindlichen Gebüsch recht munter zugeht. 

Ja, die große BVfK-Mitgliedergemeinschaft hat wieder einmal sehr von dieser neben dem Verkehrsgerichtstag wohl inzwischen bedeutendsten juristischen Autoveranstaltung profitiert!

So ist es dem engagierten Beitrag von BVfK-Jurist  Moritz Groß zu verdanken, dass den Teilnehmern aus allen für den Autohandel relevanten Rechtsbereichen klar wurde, dass die jüngste Rechtsprechung des EuGH und BGH die Kfz-Händler ungerechtfertigt benachteiligt. MG konfrontierte dementsprechend auch die für die jüngste Entscheidung verantwortliche BGH-Vorsitzende Dr. Karin Milger mit dieser Kritik, die schließlich Verständnis zeigte und auf den Gesetzgeber verwies, der hier wohl etwas ändern müsste.

An der Stelle wird deutlich: Die zunehmende Schieflage im Verhältnis zwischen Verbraucher- und Unternehmerschutz hängt auch mit vielen Vorurteilen zusammen, die man bei solchen Veranstaltungen gut korrigieren kann. Der BVfK ruft daher übrigens seit Jahren die Unternehmerverbände zu einer konzertierten Aktion zwecks Imageverbesserung auf. 

Ja, hier hat man sie alle zusammen, denen man so gerne etwas mitteilen möchte: Den Vertreter von VW zu nun größer werdenden Problemen infolge des Abgasskandals, den Geschäftsführer des VDIK zu den Ärgernissen rund um sein Mitglied Hyundai, die Berater der Bundesregierung bei der Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um die Digitalisierung im Bezug auf das Auto – vom Datenmissbrauch bis hin zu ethischen Fragen der Programmierung eines selbstfahrenden Autos im Zusammenhang mit so genannten Dilemmasituationen, wo der Computer z.B. zwischen dem Leben eines Kindes oder eines Rentners entscheiden muss.

Kfz-Kartelle versus EU-Recht: Ein kleiner Coup dürfte dem BVfK auch im Zusammenhang mit der aktuellen Hyundai-Problematik bezüglich der Garantieeinschränkung gelungen sein:

Der renommierte Prof. Dr. Markus Artz aktualisierte kurzerhand seinen Vortrag um dieses Thema, lieferte eine gründliche Analyse der kartellrechtlichen Situation rund um den europäischen Neuwagenhandel und ging auch auf die Frage der Zulässigkeit unterschiedlicher Garantieformen im Bezug auf den Verkaufsweg (Vertragshandel versus freier Handel) ein.

Resümee: Im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems ist dies zwar grundsätzlich möglich, jedoch überhaupt nicht notwendig, wenn ein Hersteller die zwingend erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, die es ihm erst ermöglichen, diese Ausnahme vom Kartellverbot zu beanspruchen.

Anders betrachtet: Die Maßnahmen von Hyundai könnten als Eingeständnis der ja auch faktisch nicht funktionierenden Geschlossenheit des Vertriebssystems ausgelegt werden. Damit dürfte der Hersteller dann auch seine dahingehenden Rechte verlieren, Garantieversprechen je nach Bezugsweg unterschiedlich zu gestalten. Wer behauptet, es gehe Hyundai bei dieser Maßnahme lediglich um die noch in der EU-herumvagabundierenden Restbestände der über Hyundai-Kiew in die EU gelangten Parallelimporte, der verkennt die Wirklichkeit.

Die Situation rund um dieses Problem wurde dann auch insofern noch spannend, da uns während der Veranstaltung ein Anruf des Leiters der Rechtsabteilung von Hyundai Europa (HME) ebenso erreichte, wie Informationen aus der Händlerschaft, die auf ein Zurückrudern von Hyundai schließen lassen.

Die vielseitige Diplomatie und Strategie des BVfK trägt offensichtlich wieder einmal Früchte. Dies übrigens auch mit dankenswerter Unterstützung des aus Zürich angereisten EAIVT-Präsidenten Marco Belfanti, (Bild links) der den Teilnehmern mit seinem Beitrag maßgebliche Informationen  über die Hintergründe des parallelen Neuwagenhandels geliefert hat.

Einen ausführlicheren Bericht der BVfK-Juristen zum Autorechtstag 2017 finden Sie unten an gewohnter Stelle.  Bei der Gelegenheit Dank und Anerkennung dem großartigen BVfK-Team für den engagierten und perfekten Einsatz!

Alles in allem bleibt festzuhalten, dass die Verbände noch nie so wie heute gefordert waren, wachsam zu sein, kluge Strategien zu entwickeln, schlagkräftige Koalitionen zu schmieden und Veränderungen zu verhindern, die das Potenzial haben, den gesamten Autohandel in seiner heutigen Form massiv zu beeinträchtigen.

Es bestand Einigkeit zwischen den Veranstaltern ADAC, BVfK und ZDK, dass dies außer den Autokonzernen wohl niemand will und es allerdings auch niemand alleine schaffen dürfte, diesen Gefahren zu begegnen.

Daraus ergeben sich die Details für unsere tägliche Aufgabe, die da lautet:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

Bild oben: Wie gewohnt volles Haus beim Autorechtstag.

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BVfK-Treffen auf der Techno-Classica am 7. April 2017 in Essen

BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt und DEUVET Vizepräsident Dr. Götz Knoop laden zum exklusiven Oldtimerplausch für BVfK-Mitglieder ein.

Vom 5. - 9. April 2017 findet die 29. Techno-Classica wie gewohnt in Essen statt. Veranstalter SIHA ist stolz auf die Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Clubtreff.

Mehr, als 1.200 Aussteller aus mehr als 30 Nationen,220 Clubs und IG`s über 200.000 Besucher aus 41 Nationen treffen sich auf 127.000 m2 Ausstellungsfläche, verteilt auf 21 Hallen.

Immer mehr BVfK-Mitglieder wagen den Sprung ins Oldtimergeschäft. Doch, wo Licht ist, ist auch Schatten und Frust. Da ist guter Rat beim BVfK nicht teuer, denn BVfK-Mitglieder erhalten wertvolle Informationen auf der Techno Classica sogar aus erster Hand, denn BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt und DEUVET Vizepräsident Dr. Götz Knoop laden am Freitag, den 7. April gegen Mittag zu Imbiss und Fachsimpeln ein.

BVfK-Oldtimer-Experte Wolfgang Schreier freut sich auf ein Treffen mit Oldtimer-infizierten BVfK-Mitgliedern am 7. April in Essen.

Informationen zu Ort und Zeit erhalten Sie unter

>>> oldtimer@bvfk.de

Informationen zur Messe:

>>> www.siha.de/tce.php

 

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

 

Unabhängigkeits-erklärung Teil 10:

 

Social Media

 

Google+

Eigentlich lohnt es sich schon fast nicht mehr über dieses Netzwerk zu schreiben, da es nahezu tot ist. Google verschaffte zwar jedem Nutzer von GMail oder anderen Google-Diensten ein automatisches Konto, die erhoffte Nutzung blieb jedoch aus. Für deutsche Autohändler ist es also vergebene Liebesmüh hier Energie reinzustecken.

Xing

Anders als bei Google+ sieht es bei Xing aus. Das ehedem als OpenBC bekannte Business-Netzwerk hat einen sehr guten und stetigen Mitgliederzuwachs und bietet auch Unternehmen eine sehr gute Möglichkeit das eigene Unternehmen zu präsentieren. Mitarbeiter(innen) können dem Unternehmen zugeordnet werden. Dazu bietet das Portal viele Möglichkeiten, interessante Kontakte zu knüpfen. Ob durch Vernetzen oder die Teilnahme an Business-Events, da steckt jede Menge Potential drin. Zu beachten ist aber, dass es sich bei Xing um ein Business-Netzwerk handelt, das Unternehmerkontakte knüpfen lässt. Aber auch ein Unternehmer ist nach der Arbeit als Privatperson unterwegs. Sollten Sie Xing noch nicht kennen, probieren Sie es aus. Sie werden staunen wen man dort alles findet.

Twitter

Twitter ist wahrscheinlich jedem bekannt. Anders als bei Facebook hat man hier durch das Folgen bestimmter Kanäle einen Einfluss auf das, was man schließlich an Information erhält, oder auch nicht - wen interessiert schon wo ich meinen Kaffee trinke. Betreibt man selber einen Kanal sollte man aber auch hier nur dann etwas schreiben, wenn es ein breites Spektrum an Interessenten für diesen Bericht gibt. Wenn man Ihnen folgen soll, dann bleiben Sie interessant. Da kann weniger manchmal mehr sein. Selbst ein guter Kommentar kann das Interesse an Ihrem Unternehmen wecken.

Bis zum nächsten Ticker mit einem Resümee der für Autohändler sinnvollsten Social-Media-Lösungen.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

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Aktive und ehemalige BVfK-Juristen beim 10. Autorechtstag.

Bild links:Simon Vondrlik,  Moritz Groß; Alexander Sievers, Phillip Kuhlee, Stefan Obert, Matthias Giebler (v.l.n.r.)

 

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Bericht vom 10. Deutschen Autorechtstag

10-jähriges Jubiläum einer Institution.

Der inzwischen bereits zum zehnten Mal veranstaltete Deutsche Autorechtstag wartete vom 16. - 17. März 2017 dem Anlass entsprechend mit hochkarätigen Referenten und Vorträgen rund um das Fahrzeug  auf. Neben der Erörterung aktueller Rechtsfragen wagte man dabei auch einen Ausblick in die Zukunft.

Tag 1

Eingeleitet wurde die Veranstaltung von Rechtsanwalt Marcus Gülpen und Rechtsanwalt Leif Hermann Kroll mit ihrem Praxisseminar zur Schadensregulierung bzw. zum Verkehrsstraf- und Versicherungsrecht. Herr Gülpen verschaffte den Teilnehmern einen Überblick von A-Z über die Schadensregulierung. Insbesondere stellte er hilfreiche Urteile vor, die der teilweise strengen Regulierungspraxis der Versicherer entgegengehalten werden können. Her Kroll hingegen verlieh der sonst stark zivilrechtlich geprägten Veranstaltung einen strafrechtlichen Anstrich. Er rief die Anwälte dazu auf, in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht zu schnell klein beizugeben, sondern bekannte Unregelmäßigkeiten in den Messverfahren zur Verteidigung des Mandanten zu nutzen.

Bei dem Vortrag von Joachim Cornelius-Winkler, Fachanwalt für Versicherungsrecht, drehte sich alles rund um das Thema Verkehrsrechtsschutz. Er riet in Streitfällen den anwesenden Anwälten zu einer systematischen Prüfung, ob Rechtsschutz für Ihren Mandanten besteht.

Sascha Kremer, Fachanwalt für IT-Recht, referierte über das spannende Thema Datenschutz und das Automobil im Internet der Dinge. Er ließ die Teilnehmer auf der einen Seite staunen, welche Aufgaben ein Fahrzeug zukünftig wohl selbständig erledigen wird, auf der anderen Seite aber auch erschrecken, dass in diesem Zusammenhang gleichzeitig persönlichste Daten an Dritte gelangen. 

Rechtsanwalt Martin Hake widmete sich dem aktuellen Werkstattrecht unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und öffnete den Teilnehmern somit die Tür zu einer besonders anspruchsvollen Welt rechtlicher Fragen zur rechtssicheren  Werkvertragsgestaltung. Hierzu sei es für Werkstätten unerlässlich, Reparaturaufträge schriftlich zu fixieren. In der Praxis sei dies oft noch unüblich.

Den Schwerpunkt des diesjährigen Autorechtstags bildete die Bewertung der weitreichenden und fortwährend brisanten Folgen des VW-Abgasskandals.

Zur Aufklärung der technischen Seite der Problematik trug eingangs Markus Sippl, Leiter ADAC Fahrzeugtechnik, bei, der den Teilnehmern die Verfahren zur Messung von Abgas- und Verbrauchswerten näher brachte. Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner, stellv. Leiter Verbraucherrecht ADAC, übernahm und informierte über die rechtlichen Grundlagen für Abgas- und Verbrauchsmessungen. Er bewertete die Abschalteinrichtungen anhand der dazugehörigen Vorschriften, warf dabei insbesondere die Frage der Typengenehmigung auf und beleuchtete auch die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in der Affäre.

Dr. Christoph Eggert, ehem. OLG-Vorsitzender, analysierte die aktuelle Rechtsprechung zur Abgasproblematik kritisch. Maßgebliche Bedeutung sei in den bisherigen Prozessen, in der Regel auf Rückabwicklung gerichtet, den Fragen zugekommen, ob eine erhebliche Pflichtverletzung vorliege und der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt habe. Hier sei die Rechtsprechung sehr uneinheitlich. Dennoch nehme er in jüngerer Vergangenheit eine Tendenz zu käuferfreundlichen Urteilen war.

Die abschließende Podiumsdiskussion zu diesem Thema unter Leitung von Prof. Dr. Markus Artz machte u. a. deutlich, dass das Vorliegen eines Sachmangels in dieser Affäre wohl nicht ernsthaft angezweifelt werden kann, eine eindeutige Begründung dafür aber offenbar noch immer schwer fällt. So musste der Podiumsleiter in diesem Zusammenhang verwundert zur Kenntnis nehmen, dass auch dem gemeinen Verbraucher schließlich bekannt sei, dass die Emissionswerte im realen Betrieb deutlich höher als auf dem Prüfstand seien. Einigkeit bestand auch darüber, dass es ungerecht sei, dass die Nachteile des Skandals zum überwiegenden Teil völlig unverschuldet die Händlerschaft treffe. Kritisch wurde von den Teilnehmern auch das Vorgehen einiger Kanzleien gesehen, die potenzielle Kunden teils aggressiv anwerben und diesen zu rechtlichen Weiterungen raten.

Tag 2

Nachdem die Teilnehmer Gelegenheit bekamen, die zahlreichen Eindrücke des ersten Tages zu verarbeiten, profitierten sie direkt zu Beginn des zweiten Veranstaltungstages von einem umfangreichen und praxisrelevanten Überblick aktueller Rechtsprechung des BGH zum Leasing, dem Autokauf im Fernabsatz sowie zum Gewährleistungsrecht, dargeboten von Dr. Karin Milger, Vorsitzende Richterin am BGH. Dabei rückte vor allem die richtungsweisende Grundsatzentscheidung zur Beweislastumkehrung im Verbrauchsgüterkauf (BGH MDR 2016, 1437 – VIII ZR 103/15) in den Fokus der Betrachtung, die aufgrund ihrer brisanten Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenhandel auch zur Grundlage der sich hieran anschließenden Diskussion wurde. Dabei machte Moritz Groß (BVfK) deutlich, dass die Rechtsprechungsänderung der Gewährung einer Händler-Garantie gleichkäme. Man kam zu dem Schluss, dass eine Gesetzesänderung erforderlich sei, um eine Auslegung der vorgenommenen Art unterbinden zu können.

Hierauf folgte der Vortrag von Prof. Dr. Markus Artz, der sich neben einem kurzen Überblick über den Richtlinienentwurf der EU-Kommission für ein einheitliches Gewährleistungsrecht im Online-Warenhandel im Kern dem Neuwagenverkauf im selektiven Betriebssystem widmete. Zum besseren allseitigen Verständnis gewährte er zunächst einen anschaulichen Überblick über zugrunde liegende wettbewerbsrechtliche Vorschriften und setzte sich anschließend mit der Zulässigkeit von Garantiebeschränkungen bei Neufahrzeugen, die von nicht-autorisierten Händlern veräußert werden, aus gegebenem aktuellen Anlass auseinander. 

Der ehemals Vorsitzende Richter des VIII. Senats des BGH, Wolfgang Ball offenbarte einen ausführlichen Einblick in ein vordergründig übersichtliches, aber inhaltlich hochkomplexes Thema: Die bevorstehenden Neuregelungen im Gewährleistungsrecht. Neben dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BT-Drucksache 18/8486) behandelte er schwerpunktmäßig die Frage nach dem Umfang der Nacherfüllung im Rahmen des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB, insbesondere ob die Vorschrift Ein- und Ausbaukosten umfasst.

Dipl. Ing. Jürgen Bönninger fuhr anschließend mit einem spannenden Ausblick auf die Digitalisierung im Straßenverkehr sowie die Vorteile und Bedenken im Hinblick auf intelligente Verkehrssysteme fort. Die Teilnehmer begrüßten seine anschauliche Präsentation, die er mit zahlreichen Videoclips untermauerte, welche mögliche Fahrzeugfehlfunktionen bei der Nutzung autonomer Fahrzeuge im Straßenverkehr detailverliebt demonstrierten. Inhaltlich deckte der Beitrag neben den technischen Rahmenbedingungen und einer umfangreichen Wertschöpfungsanalyse auch rechtliche Betrachtungen ab, allen voran Datenschutz- und IT-Sicherheitsaspekte. Ein kurzer Film zur Mobilitätsentwicklung rundete den gelungenen Vortrag ab.

Passend hierzu schloss sich der Vortrag von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf an, im Rahmen dessen er nach der Klärung relevanter Begriffsterminologie und der Abwägung der Vor- und Nachteile des Einsatzes autonomer Kraftfahrzeuge auf zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen einging. Er erläuterte zusammenfassend den konkreten Änderungsbedarf im Straßenverkehrsrecht und machte hierbei auch einen kurzen Ausflug in den Bereich der Providerhaftung.

Den Abschluss einer bis dato von allen Teilnehmern als äußerst gelungen wahrgenommenen Veranstaltung, bildete eine spannende Podiumsdiskussion unter wiederholter Leitung von Prof. Dr. Markus Artz, in der die Diskussionsteilnehmer die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen hinsichtlich des Einsatzes assistierter und vollautomatisierter Kraftfahrzeuge und damit in Zusammenhang stehende Problemfelder diskutierten.

MG, SO, MGi

 

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